Einleitung

Jede Staatsform bedient sich politischer Symbole. Flaggen und Wappen sind Sinnbilder der nationalen Zusammengehörigkeit. Es sind Zeichen der Identifikation mit dem Gemeinwesen, für das sie stellvertretend stehen. Die Französische Revolution schuf mit der Trikolore, der dreifarbigen Fahne, ein Symbol des Staates, der sich auf die Volkssouveränität gründet. Auch die deutschen Farben Schwarz-Rot-Gold haben einen revolutionären Ursprung. Sie stehen seit dem 19. Jahrhundert für die Freiheit und die nationale Einheit aller Deutschen. Im Herbst des Jahres 1989 waren auf den Straßen und Plätzen Leipzigs und vieler anderer Orte schwarz-rot-goldene Fahnen zu sehen. Sie kündeten von dem Verlangen des Volkes nach Einheit in Freiheit.

 

 

Bundeswappen


Der Adler, das Wappentier des Bundeswappens, war das Herrschaftszeichen der römischen Kaiser. Als Karl der Große das römische Kaiserreich erneuerte, übernahm er dieses Symbol kaiserlicher Macht. Die späteren deutschen Herrscher waren zumeist gleichzeitig deutsche Könige und römische Kaiser. Als deutscher König führte der Herrscher den einköpfigen, als römischer Kaiser den doppelköpfigen Adler. Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 ging der Doppeladler auf die österreichische Monarchie über. Der einköpfige Adler wurde zum Staatswappen des 1871 gegründeten Deutschen Reiches, 1919 - schon in der heutigen Form - auch von der Weimarer Republik übernommen. 1950 bestimmte Bundespräsident Heuss den Adler als Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland.

 

Bundesflagge

Die Farben Schwarz-Rot-Gold dienten erstmals auf dem Wartburgfest 1817 als Erkennungszeichen der deutschen Burschenschaft. Diese studentische Vereinigung hatte sich dem Kampf für nationale Einheit und politische Freiheit in Deutschland verschrieben. Im Revolutionsjahr 1848 bestimmte die Frankfurter Nationalversammlung Schwarz-Rot-Gold zur Fahne des Deutschen Bundes.

Das von Bismarck gegründete Deutsche Reich gab sich die Fahne Schwarz-Weiß-Rot. Die Weimarer Republik versuchte einen Kompromiss zwischen den beiden Fahnen: Schwarz-Rot-Gold als Reichsfarben und Schwarz-Weiß-Rot "mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke" als Handelsflagge. Sie entfesselte damit aber nur einen endlosen "Flaggenstreit". Für den Parlamentarischen Rat war es selbstverständlich, dass die Tradition von Schwarz-Rot-Gold als Farben der Einheit und Freiheit wieder aufgenommen wurde. Art. 22 GG bestimmt: "Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold." In der Praxis wird Gold durch Gelb ersetzt, ebenso wie Silber durch Weiß. Als heraldische Farben (Wappenfarben) sind Gold und Gelb sowie Silber und Weiß gleichwertig.


Aus: Pötzsch, Horst: Die deutsche Demokratie. 4. aktualisierte Aufl., Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2005, S. 134-141.